Event-Inventar-Verleih PRO-RACER
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Sie benötigen bei Ihrer Veranstaltung Hilfe? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Hier finden sie das gängigste Equipment.
Adresse
Kreuzen 3
Dornbirn
6850
Allgemeine Information
Allgemeine Mietbedingungen Mietdauer: Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die Mieten sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Bei Mieten inkl. Personal und Transport ist grundsätzlich 50% des Pauschalbetrages 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Ist diese Vorauszahlung nicht geleistet worden, behält sich der Motorsport & Event Club PRO-RACER das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen. Die restlichen 50% sind bar zahlbar bei Anlieferung. Zusätzlich ist bei Anlieferung der Betrag für das Depot zu hinterlegen. Dieses Depot wird bei Rückgabe zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt. Eigentum: Sämtliche Mietgegenstände mit allem Zubehör bleiben Eigentum des Motorsport & Event Club PRO-RACER. Haftung: Der Einsatz von Mietmaterial geschieht auf eigene Gefahr. Für die Einhaltung von Gesetzen o.Ä. ist der Mieter alleine verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze entstehen, gehen alleine zu Lasten des Verursachers. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgegenstände vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges in Dornbirn. Oder zum Zeitpunkt bei der Übergabe am Veranstaltungsortes an den Mieter bis zur Übergabe an ein Mitglied des Motorsport & Event Club PRO-RACER. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von Mietgegenständen, entstehend durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung, usw. und durch unsachgemäße Handhabung durch die Mieter/Drittpersonen. Der Mieter ist gehalten, dem Wert der Geräte entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, die Geräte bewachen zu lassen und die Aufenthaltsdauer der Geräte im Freien so kurz wie möglich zu halten. Motorsport & Event Club PRO-RACER weist jede Art von Haftung für Ausfälle an den Geräten während der Veranstaltung zurück. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Unfalle: Für Unfälle jeglicher Art sowie Schäden an Sachen, Einrichtungen, Gebäuden und Umwelt lehnen Motorsport & Event Club PRO-RACER jede Haftung ab. Die Überwachung ist Sache des Veranstalters/Mieters, sollte ein Unfall passieren, ist der Mieter der einzige, der schuldig gemacht werden kann. Funktionsprüfung: Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift der Mietvertrages (bzw. Lieferscheines), dass er die Geräte selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er die Funktionsprüfung durch den Motorsport & Event Club PRO-RACER. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischer Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von Motorsport & Event Club PRO-RACER erstellte Bestandsaufnahme. Beim Feststellen von Schäden oder Störungen an Geräten muss spätestens bei der Rückgabe Meldung an Motorsport & Event Club PRO-RACER erfolgen. Retournierte Mietobjekte werden von Motorsport & Event Club PRO-RACER getestet. Motorsport & Event Club PRO-RACER behält sich das Recht vor, während 4 Tagen nach Retournierung der Geräte, bei Defekt dieser, die allfälligen Reparaturkosten in Rechnung zu stellen. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch die Mieter/Drittpersonen ist untersagt. Werbung: Motorsport & Event Club PRO-RACER behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Logos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überklebt werden. Rücktritt vom Mietvertrag: Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen Kosten: bis 30 Tage vor Mietbeginn 25%, bis 10 Tage vor Mietbeginn 50%, bis 3 Tage vor Mietbeginn 75% und danach 100% des vereinbarten Mietbetrages. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Waren werden in jedem Fall voll verrechnet, ebenso Mietausfälle, die durch Materialreservation entstanden sind. Versicherung: Das Versichern der Mietgeräte samt Zubehör gegen Feuer-, Diebstahl und Elementarschäden ist Sache des Mieters. Mietvertrag: Mietvertrage können nur mit volljährigen und unterschriftsberechtigten Personen abgeschlossen werden. Neukunden werden gebeten, einen gültigen Ausweis mitzubringen. Recht: Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist A - 6850 Dornbirn. Anerkennung: Der Mieter anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Mietreservation diese Mietbedingungen in allen Punkten. Der Mieter bestätigt, die Mietbedingungen gelesen und verstanden zu haben und übernimmt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag die volle Verantwortung Dornbirn, 28.07.2011
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