19/02/2025
DANKE der Tiroler Landesregierung für die klärenden Worte👍Wir Nahversorger sind auch von Anfeindungen betroffen, das ist oft sehr enttäuschend, wenn die Wertschätzung fehlt😏
LKW am Fernpass – wahr oder falsch? Rund um das Thema Schwerverkehr auf der B 179 Fernpassstraße gibt es viel zu besprechen - einige sind dafür, andere dagegen und es mischen sich auch immer wieder nicht ganz korrekte Informationen darunter. Deshalb klären wir auf!
1. Ausländische Kennzeichen
Das Kennzeichen eines LKW ist nicht ausschlaggebend. Was zählt, ist die transportierte Ware. Was im definierten Gebiet verladen oder abgeladen wird, darf auch auf der Strecke befördert werden. Es kann also auch ein LKW mit ausländischem Kennzeichen berechtigterweise auf der Strecke fahren. Das heißt: Rückschlüsse zum Fahrverbot auf Basis des LKW-Kennzeichens zu ziehen, ist nicht möglich.
2. Kontrollen
Jeden Tag werden entlang der Strecke Kontrollen durchgeführt. Da Ziel- oder Quellverkehr in bzw. aus berechtigte Gebiete bzw. Regionen vom Fahrverbot ausgenommen ist, gibt es durchaus auch LKW über 7,5 Tonnen auf der Straße.
ABER: Nur rund 750 (5 Prozent) der insgesamt 14.000 täglichen Fahrzeuge am Fernpass sind LKW mit 40 Tonnen! Das heißt: ständig 40-Tonner zu sehen ist eine subjektive Einschätzung, die sich nicht in Zahlen widerspiegelt.
3. Ziel- und/oder Quellgebiet
Fakt ist: Der Zielort muss in den Frachtdokumenten/Lieferscheinen nachvollziehbar dargestellt sein. Das bloße Entladen „einer Rolle Klopapier“ ist damit so einfach nicht möglich, wie manche das immer wieder behaupten. Die Fahrverbote am Fernpass sind bereits sehr eng ausgelegt. Ein noch strengeres LKW-Fahrverbot würde bedeuten, dass Ziel- oder Quellverkehr und damit auch heimische Unternehmen - und damit auch KonsumentInnen - massiv betroffen wären.
Das hätte unter Umständen auch eine eingeschränkte Versorgung zur Folge. Mehrere Gutachten bestätigen, dass das aktuell festgelegte Ziel- bzw. Quellgebiet (Tiroler Oberland und Tirol Mitte sowie der Norden Südtirols und der Südwesten Deutschlands) in seiner jetzigen Form beizubehalten und für den Wirtschaftsstandort notwendig ist.