01/04/2015
03 oder 04 Kurzzeitkennzeichen
Bezüglich der Notwendigkeit einer gültigen HU bei Anmeldung von Kurzzeitkennzeichen hier noch eine Ergänzung:
Kurzzeitkennzeichen können auch ohne gültige HU ausgestellt werden. Das geht aber nur bei der Zulassungsstelle in dem Kreis, in dem sich das Fahrzeug in dem Moment befindet. In diesem Fall erhält man ein Kurzzeitkennzeichen, das mit den Ziffern 03 beginnt. Damit darf das Fahrzeug ohne gültige HU auch nur in diesem Kreis und in den benachbarten Kreisen bewegt werden, um z.B. zu der nächsten Prüfstelle fahren zu können.
Wenn innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der 03-Kennzeichen eine neue HU gemacht wird, können diese Kennzeichen natürlich auch wie gewohnt in ganz Deutschland benutzt werden.
In diesem Fall sollte man sich allerdings nicht wundern, wenn man etwas öfter von der Polizei angehalten wird, weil für diese sofort ersichtlich ist, wenn ein Fahrzeug sich mit einem fremden Kürzel und den ersten zwei Ziffern 03 durch ihr Zuständigkeitsgebiet fährt und es möglich wäre, dass jemand ohne gültige HU unterwegs ist ;-) .
Wenn bei der Anmeldung eine gültige HU nachgewiesen werden kann, wird das Kurzzeitkennzeichen beginnend mit den Ziffern 04 ausgestellt.