10/08/2026
🚨Thema Sonntagsfahrverbot🚨
Es wurde schon viel geschrieben zum Thema. Eine Sache blieb bisher weitestgehend unerwähnt und wahrscheinlich haben die Entscheider einmal mehr keinen blassen Schimmer, von was sie da überhaupt reden.
Damit man mal eine Vorstellung davon bekommt, an welche Gesetze und Verordnungen wir uns halten:
* Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
* Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Fahrtenschreiber im Straßenverkehr.
* Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und das AETR-Änderungsgesetz.
* Das Fahrpersonalgesetz (FPersG).
* Die Fahrpersonalverordnung (FPersV).
* Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
* Die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Last but not least…..:
* Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Std begrenzt.
Ganz ganz gaaaanz kurz und knapp: Eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden (zusammenhängend) ist gesetzlich gemäß EU Verordung (EG)Nr. 561/2006 vorgeschrieben. Ob die an einem Wochenende oder werktags abgehalten wird, ist unerheblich.
Wenn uns jetzt eine Fachkraft bzw. ein Experte der Bundesregierung kurz erklären könnte, wie man unter diesen Rechtsvorschriften (noch) mehr Fahrleistung erbringen kann, wären wir gesprächsbereit…. 😄 (Kleiner Scherz am Rande.)
Von daher machen wir einfach ganz normal weiter, damit sind wir bisher immer gut gefahren. 😊
Einzige Ausnahme bleibt der Ernteverkehr, wo es absolut wichtig und richtig ist den Landwirten behilflich zu sein, die ein mindestens genauso beschissenes Los gezogen haben wie wir Fuhrunternehmer.