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14/04/2026

Was soll man dazu noch sagen? 🤷

MobilitätspaketTachographenpflicht – ab 2026 sind Vans und Kleintransporter dranLesedauer: 6 Minuten Der neue intelligen...
14/04/2026

Mobilitätspaket

Tachographenpflicht – ab 2026 sind Vans und Kleintransporter dran

Lesedauer: 6 Minuten

Der neue intelligente Tachograph der zweiten Version ist seit August 2023 standardmäßig in neuen Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen verbaut. Und auch die meisten Fahrzeuge der europäischen Bestandsflotte haben bereits auf den VDO DTCO 4.1 oder höher umgerüstet. Ab 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für eine völlig neue Fahrzeugklasse: Kleintransporter und Vans. Wenn deren zulässige Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen überschreiten und sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, müssen sie künftig ihre Fahrtdaten mit Tachographen aufzeichnen.[1] Das stellt sowohl Flottenbetreiber als auch Fahrerinnen und Fahrer vor völlig neue Herausforderungen and Pflichten. Welche das sind – und welche möglichen Einschränkungen, aber auch Vorteile aus dieser neuen Regelung entstehen – erfahren Sie hier.

Diese Pflichten gelten künftig für Flotten und Fahrpersonal

Mit der ab 2026 für Kleintransporter und Vans geltenden Tachographenpflicht kommen auf Logistikunternehmen einige grundlegende Verpflichtungen zu. Der Tachograph gewährleistet die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften, indem er die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals aufzeichnet. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit auf den Straßen bei, sondern auch zur fairen Abrechnung von Arbeitszeiten. Zu den zentralen Verpflichtungen für Flottenbetreiber gehören

die ordnungsgemäße Installation und regelmäßige Überprüfung der Tachographen in den Fahrzeugen,
das Setzen einer Unternehmenssperre im intelligenten Fahrtenschreiber mit der Unternehmenskarte, um die im Gerät gespeicherten Daten gegen unbefugtes Herunterladen zu schützen,
die Planung der Touren nach den Vorgaben der VO (EG) Nr. 561/2006,
die genaue und lückenlose Aufzeichnung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten,
der regelmäßige Download der Tachographen-, und Fahrerkartendaten in eine dafür vorgesehene Archivierungsanwendung,
die Archivierung dieser Daten für mindestens 12 Monate,
die Sensibilisierung und Schulung des Fahrpersonals über die ordnungsgemäße Verwendung von Tachographen sowie
die Einhaltung von (Compliance mit) nationalen und internationalen Vorschriften zu Entsendung, Kabotage und Arbeitszeiten.

Auch die Fahrerinnen und Fahrer haben neue Pflichten zu erfüllen, nämlich

das rechtzeitige Beschaffen einer gültigen Fahrerkarte, falls noch nicht vorhanden,
das Mitführen einer Fahrerkarte, auf der die Tachographendaten gespeichert werden können,
die tägliche Erfassung ihrer Lenk- und Ruhezeiten inkl. Arbeitszeiten und Pausen,
das manuelle Nachtragen von Aktivitäten, die nicht vom Tachographen erfasst und auf der Fahrerkarte gespeichert wurden,
Unterstützung beim regelmäßigen Download der Tachographen- und Fahrerkartendaten in eine dafür vorgesehene Archivierungsanwendung,
die Pflicht zur Kooperation mit Behörden bei der Kontrolle der Tachographendaten,
die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sowie aller weiterer Compliance-Regelungen des EU-Mobilitätspakets I hinsichtlich Entsendung und Kabotage,
die regelmäßige Kontrolle des Tachographen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Funktion und
die Teilnahme an Schulungen und weiteren Maßnahmen, um den Einsatz des Tachographen besser zu verstehen.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Neue Regeln für leichte Nutzfahrzeuge – was ist noch zu beachten?

Neben diesen ganz konkreten Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Tachographen stellen sich aber auch spezifischere Fragen: Was ist, wenn ein Fahrzeug dieser Klasse (2,5 bis 3,5 Tonnen) sowohl national als auch international eingesetzt wird? Müssen dann auch die nationalen Fahrten mit dem Tachographen nachgewiesen werden? Die Antwort auf diese Frage ist derzeit einfach: Nein. Denn in diesem Fall gelten die jeweiligen nationalen Fahrpersonalverordnungen und uns ist aktuell kein europäisches Land bekannt, das Kleintransporter im nationalen Güterverkehr dazu verpflichtet, ihre Fahrten mit dem Tachographen aufzuzeichnen. Es ist dennoch sinnvoll, sich auch mit den nationalen Gesetzen hierzu zu befassen.

Ist der Tachograph aber bereits an Bord, weil eben auch grenzüberschreitend Gütertransporte auf der Straße durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, das Gerät trotzdem zu nutzen – ohne dass diese Nutzung bei Kontrollen zu negativen Konsequenzen führt. Der Tachograph kann in den Zustand „Out-of-Scope“ bzw. „Kontrollgerät nicht erforderlich“ versetzt werden. In diesem Zustand zeichnet der Tachograph weiterhin den vollständigen Datensatz auf. Verstöße, wie zum Beispiel das Fahren ohne gültige Fahrerkarte oder Lenkzeitüberschreitungen, werden jedoch nicht aufgezeichnet und der Tachograph unterdrückt die entsprechenden Warnsignale. Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die jeweiligen nationalen Regelungen!

Aus Gründen des Arbeitsschutzes wird dringend empfohlen, die Regelungen des EU-Mobilitätspakets I auch im nationalen Güterverkehr zu beachten, was u. a. der Sicherheit des Fahrpersonals zugutekommt.

Manche Fahrerinnen und Fahrer befürchten auch, dass mit den Daten des Tachographen nachträglich eventuelle Geschwindigkeitsüberschreitungen kontrolliert und geahndet werden können. Für Fahrzeuge im Güterverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen ist ein Geschwindigkeitsbegrenzer vorgeschrieben. Bei den betroffenen Fahrzeugen beträgt der Grenzwert (V-max) für die entsprechende Geschwindigkeit maximal 90 km/h. Das Werkstattpersonal stellt ihn beim Einbau und der anschließenden Eichung des Tachographen ein, wobei unter anderem das Fahrzeugmodell und die Bereifung berücksichtigt werden.

Für Kleintransporter und Vans mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen gilt diese Sonderregelung zur Geschwindigkeitsbegrenzung ausdrücklich nicht – deshalb sollten Werkstätten hier die V-max auf 220 km/h einstellen, damit der Tachograph keine Geschwindigkeitsüberschreitung speichert. Aber Vorsicht: Digitale Tachographen wie der VDO DTCO 4.1a und höher verfügen dennoch über einen Geschwindigkeitsspeicher, der die letzten 24 Stunden reiner Fahrzeit im Sekundenraster kontinuierlich aufzeichnet. Diese Daten können beispielsweise nach Unfällen ausgewertet werden. Und grundsätzlich entbindet diese Regelung auch Transporter- und Van-Fahrpersonal nicht von der Pflicht, die jeweiligen nationalen Straßenverkehrsordnungen und lokalen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort einzuhalten.

Herausforderungen durch frühzeitige Planung meistern

Natürlich gehen mit diesen zahlreichen neuen Pflichten einige Herausforderungen für Flottenbetreiber sowie Fahrerinnen und Fahrer einher, insbesondere wenn sie mit dieser Technologie noch nicht vertraut sind. Angefangen bei den Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Fahrtenschreiber bis hin zur Schulung des Fahrpersonals. Die Umstellung auf ein neues System erfordert Zeit und Ressourcen, was zu vorübergehenden Einschränkungen im Betriebsablauf führen kann.

Für einen reibungslosen Ablauf und eine schnelle Integration ist es wichtig, die Umstellung auf Tachographen in Kleintransportern und Vans frühzeitig zu planen. Unternehmen sollten frühzeitig überprüfen, welche technischen Anpassungen in ihren Fahrzeugen erforderlich sind, und rechtzeitig mit den Schulungen für ihres Fahrpersonals beginnen. Außerdem sollten sie baldmöglichst Kontakt mit der Flottenwerkstatt aufnehmen, um sicherzustellen, dass die Umstellung nicht an vollen Werkstattkalendern scheitert.

Durch eine vorausschauende Planung können Unternehmen potenzielle Engpässe und Produktivitätsverluste minimieren. Zusätzlich bietet der rechtzeitige Einbau der Tachographen die Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und das Personal in einem angemessenen Tempo zu schulen.

Mögliche Vorteile der Fahrtenschreiberpflicht für Flotten und Fahrpersonal

Trotz anfänglicher Herausforderungen bietet die Einführung der Tachographenpflicht für Kleintransporter und Vans im grenzüberschreitenden Güterverkehr erhebliche Vorteile. Die genaue Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten trägt nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei, sondern auch zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr. Die Daten vom Fahrtenschreiber ermöglichen zudem eine effizientere Planung der Routen und Einsatzzeiten.

Mit einer verbesserten Planung erreichen Flotten eine optimale Auslastung der Fahrzeuge und reduzieren Leerfahrten. Auch in der Verwaltung von Mautgebühren oder für die Lohnabrechnung lassen sich die vertrauenswürdigen Daten des Fahrtenschreibers nutzen. Darüber hinaus bilden diese Daten eine gute Grundlage für ein vertrauensvolles und transparentes Verhältnis zum Fahrpersonal und zu den Kunden.

[1] Ausgenommen hiervon sind z. B. Fahrten für eigene betriebliche Zwecke im Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.

Quelle:

Die wichtigsten Verpflichtungen, Herausforderungen & Vorteile der Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Spotted Flotte Der Branchentreff
27/03/2026

Spotted Flotte Der Branchentreff

Vielen Dank an den tollen Informationsaustausch mit dem Netzwerk während der Veranstaltung im Kommunikations-Workshop de...
27/03/2026

Vielen Dank an den tollen Informationsaustausch mit dem Netzwerk während der Veranstaltung im Kommunikations-Workshop der CGW GmbH aus Willich

Den Nagel auf den Kopf getroffen, lieber Lars! https://www.facebook.com/share/p/1BMYfJUjwJ/
12/03/2026

Den Nagel auf den Kopf getroffen, lieber Lars!

https://www.facebook.com/share/p/1BMYfJUjwJ/

Transport am Limit – und keiner spricht wirklich darüber

Ich bin Unternehmer im Transportgewerbe. Und ehrlich gesagt frage ich mich immer öfter, wie lange das alles noch funktionieren soll.

Von Monat zu Monat steigen die Kosten. Maut, Personal, Versicherungen, Reparaturen – alles wird teurer. Und jetzt steigen auch die Dieselpreise wieder massiv an. Innerhalb kürzester Zeit kostet der Liter deutlich mehr. Für jemanden, der einmal pro Woche tankt, ist das ärgerlich. Für uns mit mehreren Lkw sind das schnell tausende Euro Mehrkosten im Monat.

Und das ist Geld, das man nicht einfach irgendwo wieder reinholen kann.

Was viele von uns zusätzlich fassungslos gemacht hat, war eine Aussage aus der Bundesregierung. Auf die Frage nach Entlastungen bei steigenden Spritpreisen kam sinngemäß die Antwort, man könne doch einfach auf ein Elektroauto umsteigen, statt über Spritpreise zu diskutieren.

Ganz ehrlich:
Wer so etwas sagt, hat vermutlich noch nie Verantwortung für einen Fuhrpark oder ein Transportunternehmen getragen.

❓ Wie soll ein Betrieb mit schweren Lkw einfach mal schnell auf Elektro umsteigen?

Die Fahrzeuge kosten ein Vermögen, die Ladeinfrastruktur ist vielerorts nicht vorhanden und für lange Strecken im täglichen Einsatz ist diese Technik für viele Betriebe aktuell schlicht noch nicht praktikabel.

Gleichzeitig sehen wir jeden Tag etwas anderes:

❓ In vielen Nachbarländern ist Diesel deutlich günstiger als bei uns.

Wer über die Grenze fährt – nach Luxemburg, Österreich oder Polen – merkt sofort den Unterschied. Teilweise liegt der Preis dort 35 bis 50 Cent unter dem deutschen Niveau. Ein großer Teil unseres Kraftstoffpreises besteht eben aus Steuern und Abgaben – und genau das macht am Ende den Unterschied.

Für uns Unternehmer bedeutet das vor allem eines: Die Kosten laufen immer weiter nach oben, während Planung und Kalkulation immer schwieriger werden. Der wirtschaftliche Druck wächst ständig und viele Betriebe kämpfen inzwischen jeden Tag darum, überhaupt noch vernünftig arbeiten zu können.

Dabei darf man eines nicht vergessen:

Ohne Transport läuft in diesem Land gar nichts.

Wir sorgen dafür, dass Supermärkte beliefert werden.
Wir bringen Material auf Baustellen.
Wir transportieren Medikamente, Lebensmittel und Waren aller Art.
Und wir sorgen dafür, dass Pakete überhaupt bei den Menschen ankommen.

Trotzdem fühlt sich unsere Branche immer öfter so an, als würde sie kaum noch wahrgenommen.

Ich mache diesen Job mit Überzeugung. Viele von uns tun das. Wir tragen Verantwortung für unsere Mitarbeiter, für unsere Fahrer und für unsere Unternehmen. Wir investieren, arbeiten oft rund um die Uhr und versuchen jeden Tag, unseren Betrieb am Laufen zu halten.

Deshalb möchte ich zum Schluss einfach einmal Danke sagen.

Danke an alle Fahrer, die bei Wind und Wetter unterwegs sind.
Danke an die Disponenten, die jeden Tag versuchen, das Chaos irgendwie zu organisieren.
Danke an alle Unternehmer, die trotz aller Risiken Verantwortung für Mitarbeiter und Familien übernehmen.

Und auch ein großes Dankeschön an alle Menschen, die verstehen, wie wichtig unsere Branche ist und unsere Arbeit wertschätzen.

Denn eines ist sicher:
Ohne Transport steht Deutschland still.

Wir wünschen schöne, jecke Tage 🥳
13/02/2026

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Heute möchten wir Euch unseren langjährigen Geschäftspartner vorstellen.Mit den besten Empfehlungen, meldet Euch bei ihm...
07/09/2025

Heute möchten wir Euch unseren langjährigen Geschäftspartner vorstellen.
Mit den besten Empfehlungen, meldet Euch bei ihm wenn Ihr eine professionelle Begutachtung und Abwicklung benötigt.

Verkehrs-Rundschau, 17.02.2025EU-Kommission plant 2025 wenig Neues für Straßengüterverkehr und LogistikDie EU-Kommission...
21/02/2025

Verkehrs-Rundschau, 17.02.2025

EU-Kommission plant 2025 wenig Neues für Straßengüterverkehr und Logistik

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2025 veröffentlicht. Es sieht viel Bürokratieabbau vor, aber relativ wenig Neues für Straßengüterverkehr und Logistik.

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2025 veröffentlicht. Es sieht viel Bürokratieabbau vor, aber relativ wenig Neues für Straßengüterverkehr und Logistik.

Gesetzliche Änderungen im Jahr 2025 für die Transport- und Logistikbranche in Deutschland.Im Jahr 2025 stehen in Deutsch...
06/01/2025

Gesetzliche Änderungen im Jahr 2025 für die Transport- und Logistikbranche in Deutschland.

Im Jahr 2025 stehen in Deutschland für die Logistik- und Transportbranche mehrere bedeutende Änderungen an, die sowohl gesetzliche Neuerungen, als auch wirtschaftliche Entwicklungen umfassen.
Wir geben einen Überblick über wichtige Neuerungen im Jahr 2025, sowie einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen für 2026.

Deutschland: Das ändert sich 2025 für Logistiker

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