24/06/2026
Dein Frühstücksbrot gefährdet den Abflug? 🍓
An der Sicherheitskontrolle wird es bei Lebensmitteln oft knifflig! Alles, was streichfähig oder cremig ist, gilt rechtlich als Flüssigkeit. Marmelade über 100 ml muss daher leider draußen bleiben oder gehört in den aufgegebenen Koffer.
Team süß oder Team herzhaft auf dem Frühstücksbrot? Sag es uns in den Kommentaren! 👇