Casa Kaiensis

Casa Kaiensis Casa Kaiensis... märchenhafte Holzhäuser Märchenhafte Holzhäuser aus Herford.

Adresse

Diebrocker Straße 63
Herford
32051

Allgemeine Information

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB Stand: 6/2016) der Firma Casa Kaiensis Kai Schaede und Meike Wachholz GbR, Diebrocker Str. 63, 32051 Herford Präambel: Casa Kaiensis stellt hochwertige individuelle Gartenhäuser her. Jedes Gartenhaus, das der Kunde beauftragt, ist ein Einzelstück und wird nach den Wünschen des Kunden gefertigt. Dazu besichtigt Casa Kaiensis zunächst die örtlichen Gegebenheiten beim Kunden, und erstellt dann einen Entwurf nach den Vorstellungen und Bedürfnissen des Kunden oder, wenn der Kunde dies wünscht, auch völlig frei ohne Beteiligung des Kunden. Sofern der Kunde mit dem Entwurf von Casa Kaiensis einverstanden ist, baut Casa Kaiensis das Haus vor Ort beim Kunden auf. I. Allgemeines 1.i.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die Casa Kaiensis mit dem Kunden über Lieferungen oder Leistungen schließt. Ältere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 1.i.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Casa Kaiensis diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 1.i.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 1.i.4. Spätestens mit seiner mündlichen oder schriftlichen Bestellung oder aber mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Kunde diese Liefer-und Leistungsbedingungen unter Verzicht auf die Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen an. II. Angebot und Vertragsabschluss 1.i.1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax oder E-Mail erfolgenden Bestätigung der Casa Kaiensis. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen. 1.i.2. Jede Bestellung/Auftrag bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax oder E-Mail erfolgenden Bestätigung der Casa Kaiensis. Das gilt auch für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Bestellungen oder Aufträge kann Casa Kaiensis innerhalb von 10 Tagen annehmen. 1.i.3. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. 1.i.4. Der Kunde ist verpflichtet, der Casa Kaiensis die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen, Vorlagen, Bilder etc. zum vereinbarten Termin frei von Rechten Dritter, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 1.i.5. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen, Abbildungen und Farben) geben nur Anhaltspunkte. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. 1.i.6. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 1.i.7. Casa Kaiensis ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistung oder von Teilleistungen Dritter zu bedienen, ohne dass es diesbezüglich einer Zustimmung des Kunden bedarf. 1.i.8. An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Kunden zur Verfügung gestellten Bauplänen, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Mustern, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich Casa Kaiensis das Eigentum und/oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Casa Kaiensis Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an Casa Kaiensis zurückzugeben. 1.i.9. Der Kunde versichert, dass ihm alle Rechte an Vorlagen, Texten, Bildern und sonstigen Dokumenten, die er Casa Kaiensis zur Ausführung des Auftrags übergibt, zustehen. III. Preise 1.i.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist Casa Kaiensis an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage -- ab Angebotsdatum -- gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Casa Kaiensis genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 1.i.2. Bestehen keine angebots- oder kundenspezifischen Preisvereinbarungen, so werden erteilte Aufträge zu den am Tag der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisen ausgeführt. 1.i.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht und Verpackung. IV. Zahlungsbedingungen 1.i.1. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Anderweitige Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart sein und ergeben sich aus der Rechnung selbst. Schecks werden nur zahlungshalber, Wechsel werden nicht angenommen. 1.i.2. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste Forderung des Kunden angerechnet. 1.i.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Casa Kaiensis berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. 1.i.4. Sofern Casa Kaiensis im Einzelfall Skonto gewährt, werden unberechtigt einbehaltene Skonti nachberechnet. 1.i.5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus dem Geschäft in Verzug und/ oder werden Casa Kaiensis Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden einschränken, so ist der Casa Kaiensis berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von Casa Kaiensis gelieferten Sache zu fordern. Casa Kaiensis ist dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Sachen Vorauszahlung oder Sicherstellung des Rechnungsbetrags zu verlangen oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. 1.i.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 1.i.7. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der Casa Kaiensis -Forderung nicht. V. Lieferung und Leistung 1.i.1. Lieferfristen und -termine sowie Leistungsfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Personen oder Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Kunden gemeldet wurde. 1.i.2. Der Lauf der Liefer- und Leistungsfristen beginnt nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit Casa Kaiensis nicht nachkommt, insbesondere z.B. erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringt. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich in diesen Fällen entsprechend. 1.i.3. Auf Verlangen hat der Kunde Casa Kaiensis nachzuweisen, dass der Lieferung keine rechtlichen Hindernisse aus seiner Sphäre entgegenstehen. Casa Kaiensis ist berechtigt, eine von einem solchen Hindernis betroffene Lieferung bis zu einem entsprechenden Nachweis zurückzuhalten. Wird der Nachweis nicht binnen einer von Casa Kaiensis angemessen gesetzten Frist erbracht, so kann Casa Kaiensis wegen des noch nicht erfüllten Teils der Bestellung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. 1.i.4. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen), die Casa Kaiensis nicht zu vertreten hat und die ihr die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist Casa Kaiensis, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Das gilt auch, wenn Casa Kaiensis von anderen Lieferanten selbst nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Casa Kaiensis von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt entsprechend bei Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, z.B. Importlizenzen oder Zulassungen, unabhängig davon, ob es Casa Kaiensis möglich gewesen wäre, diese Schwierigkeiten bereits bei Vertragsschluss zu erkennen. 1.i.5. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig. Ebenso sind zumutbare Teillieferungen zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung als selbstständiges Geschäft. Des Weiteren sind produktionsbedingte Abweichungen von den Bauplänen zulässig. 1.i.6. Casa Kaiensis behält sich das Recht der künstlerischen Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags vor. 1.i.7. Casa Kaiensis stellt dem Kunden zunächst einen Entwurf zur Verfügung. Der Kunde hat Casa Kaie

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