30/09/2026
Im Juli 2025 haben wir einen unserer CESAB Dieselstapler vermietet. Nach dem Mieteinsatz war der Mieter nicht mehr erreichbar, der Zahlungsbeleg gefälscht und der Stapler wurde von ihm an einen anderen Ort gebracht.
Wir haben Strafanzeige erstattet. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mieter das in großem Stil betrieben hat. Er hatte auch andere Produkte und weitere Gabelstapler entwendet, und gegen ihn lief bereits ein separates Strafverfahren. In diesem Verfahren mussten wir als Zeugen aussagen.
Damit war die Sache für uns nicht erledigt. Um unseren Stapler zurückzubekommen, mussten wir uns selbst einen Anwalt nehmen und in einem eigenen Verfahren klagen. Das hat mehr als ein Jahr gedauert.
Heute wurde der Stapler bei uns auf dem Hof angeliefert. Er ist bis auf die Steuerung vollständig, die fehlt leider.
Was wir daraus mitnehmen: Eine Strafanzeige bringt das Gerät nicht zurück. Wer vermietet, sollte den Weg zum eigenen Eigentum kennen, bevor der Ernstfall eintritt. Und er sollte Mieter so prüfen, dass es gar nicht erst so weit kommt.
Mich interessiert, wie andere Vermieter das handhaben: Wie prüft ihr neue Mieter, bevor ihr ein Gerät herausgebt?
Für die Rückholung bedanke ich mich bei unserem Transportpartner Bissinger. Die Zusammenarbeit hat gut funktioniert.