15/10/2026
👩🏻⚖️ Das Gericht hat unser Bürgerbegehren aus diesen wesentlichen Gründen für unzulässig erklärt:
➡️ Laut Gericht macht unser Bürgerbegehren Vorgaben für zahlreiche zukünftige Einzelentscheidungen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind.
➡️ Auf unseren Unterschriftenlisten wird das grüne Radverkehrsnetz als Netz aus „weiteren Straßen“ beschrieben. Das Gericht kritisiert, dass ein Anteil dieses Netzes etwa durch Parks verlaufen, auf denen keine Fahrradstraßen eingerichtet werden.
➡️ Aus unserer Fragestellung gehe nicht eindeutig hervor, wann eine ausgebaute Strecke auf die jährlich geforderten 40 km Radwege bzw. 30 km Fahrradstraßen angerechnet werden darf.
Wir werden uns jetzt sortieren und schauen wie es weitergeht 💭
⚠️ Klar ist, dass wir weiter dringlich an die Politik appellieren die Radwege in Köln schneller auszubauen
Wir danken allen, die uns unterstützen haben und tausend Dank für euren Support! Wir sind stolz auf wofür wir kämpfen und alles was wir erreicht haben 🤍 Wir kämpfen weiter für die richtige Sache 🚲
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