LuxQM SARL

LuxQM SARL HACCP Beratung
Mikrobiologische Untersuchungen
Lebensmittelkontrolle für
Lebensmittelbetriebe

30/08/2026

In diesem Video stelle ich den Milesight TS601 Datenlogger, der Temperaturen und Luftfeuchte erfasst und via beliebiges Mobilfunknetz überträgt. Ausfallsicher, da kein Strom und *kein WLAN* im Betrieb verfügbar sein muss. Eine mögliche Alternative, die Ausfallsicherheit bietet. Gleichzeitig ein kleiner Einblick in die eigene App, die das ganze auf dem eigenen Handy steuern lässt.

Volles Video:
https://www.youtube.com/watch?v=w2TPtTO3k0c&t=27s

30/08/2026

In diesem Video stelle ich den Milesight TS601 Datenlogger, der Temperaturen und Luftfeuchte erfasst und via beliebiges Mobilfunknetz überträgt. Ausfallsicher, da kein Strom und kein WLAN im Betrieb verfügbar sein muss. Eine mögliche Alternative, die Ausfallsicherheit bietet. Gleichzeitig ein kleiner Einblick in die eigene App, die das ganze auf dem eigenen Handy steuern lässt.

Neue Schulung für die Kunden aus Luxemburg hinzugefügt in Deutsch und Französisch (GHS/CLP gem. EU-Verordnung 1272/2008)...
04/08/2026

Neue Schulung für die Kunden aus Luxemburg hinzugefügt in Deutsch und Französisch (GHS/CLP gem. EU-Verordnung 1272/2008).

Was ist das? Das ist die Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Also quasi diversen scharfen Reinigern oder Chemikalien.

Eine rein deutsche Version wird für die deutschen Kunden folgen.

Der Hintergrund: Die genannte EU-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten. Die eigentliche Verpflichtung zur Unterweisung leitet sich in Deutschland aber aus der nationalen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14) und dem Arbeitsschutzgesetz ab.

Warum deutsche Kunden das genau so brauchen:

Gesetzliche Pflicht zur Erst- und Wiederholungsunterweisung: In Deutschland muss jeder Mitarbeiter, der mit Gefahrstoffen arbeitet, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens 1x jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden (§ 14 GefStoffV).

Betriebsanweisung als Grundlage: Ähnlich wie das luxemburgische Règlement d'ordre intérieur fordert Deutschland schriftliche Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen.

Besondere Strenge bei CMR-Stoffen: Genau wie im luxemburgischen Text beschrieben, gelten für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe der Kategorie 1A/1B) in Deutschland extrem strenge Nachweis- und Dokumentationspflichten.

Dein Mehrwert mit der LuxQM-App:
zwei Fliegen mit einer Klappe :)

Grenzüberschreitend nutzbar: Da die Einstufung der Chemikalien (Piktogramme, Gefahrenklassen, H-/P-Sätze) durch die EU-Verordnung 1272/2008 in Luxemburg und Deutschland exakt identisch ist, unterscheidet sich der Schulungsinhalt inhaltlich nicht.

Der Schulungsnachweis erfüllt die Anforderungen nach § 14 GefStoffV (DE) sowie der EG 1272/2008 (EU/LU).

Beispielbild aus der Personalschulung:

Ein Kunde verkauft seinen Verkaufscontainer. Wer in diese Thematik einsteigen möchte, kann einen günstigen Schnapper mac...
24/07/2026

Ein Kunde verkauft seinen Verkaufscontainer. Wer in diese Thematik einsteigen möchte, kann einen günstigen Schnapper machen 👍

Abklatschproben:Ein sehr wichtiges Instrument in der Lebensmittelherstellung, um die Betriebshygiene im Auge zu halten. ...
22/07/2026

Abklatschproben:

Ein sehr wichtiges Instrument in der Lebensmittelherstellung, um die Betriebshygiene im Auge zu halten. Auch hier gilt: aus Fehlern kann man nur lernen.
So wurden in betreuten Betrieben in diesem Monat zig Abklatschproben genommen und um zwei interessante Beispiele zu nennen:

1. Probennehmer fällt durch, obwohl die Oberflächen unmittelbar vor der Probennahme desinfiziert wurden. Die Lösung der Problematik war, dass das Desinfektionsmittel im großen Kanister bereits seit ein paar Monaten abgelaufen war. Verbunden mit dem häufigen Öffnen des Behälters, verdunstet/verfliegt irgendwann der Alkohol, der in diesem Fall ein Haptbestandteil des Mittels war. Es war also wirkungslos. Gelernt daraus: Gebindegrößen kleiner einkaufen. Behälter so kurz wie möglich geöffnet lassen.

2. Probennehmer fällt bei allen Gegenständen durch, die aus der Spülmaschine heraus nach dem Trocknungsvorgang in dieser beprobt wurden.
Ergebnis: Temperatur in der Spülmaschine nicht heiß genug. Trocknungsvorgang sinnfrei, wenn innerhalb der Maschine gar keine Hygiene herrscht(e). In dem Fall besonders schwerwiegend, da die Medien mit den Enterobakterien ebenfalls positiv sind (siehe Bilder nachfolgend). Maßnahme daher: Kunden informieren, Spülmaschine checken lassen, Reinigung durchführen, Temperatur neu einstellen, nachbeproben und fertig ist die Kiste.

Was passiert, wenn Behörden solche Ergebnisse sehen? Nichts, WENN der Betrieb draus gelernt hat und Maßnahmen trifft, um besser zu werden. Die Lebensmittelkontrolle ist auch nicht blöd und erwartet keine 100% Ergebnisse in all den Jahren. Solange man also auch schlechte Ergebnisse vorlegt, die aber durch Maßnahmen korrigiert und abgestellt wurden, wird es keine Strafen oder negative Folgen für einen Betrieb geben! Habt also keine Angst, auch mal schlechte Ergebnisse zu haben, da Fehler nun mal passieren - und was macht man aus Fehlern? Genau: lernen!

18/07/2026

NEWS: Derzeit in Arbeit:

Die App wird auf auch offline arbeiten können. Daten, die bei fehlenden Verbindung gesammelt wurden, werden bei bestehenden nachträglich ins System übertragen ☝️💪

Anbindung eigener Datenlogger soll möglich sein, wenn die Hersteller eine API-Schnittstelle zur Verfügung stellen ☝️💪

Das Aufklebermodul wird aufgewertet und erhält die Möglichkeit, eigene Bilder hinzuzufügen ☝️💪

Die Herkunfskennzeichnung für Fleischwaren wird mit dem Aufklebermodul möglich sein ☝️💪

Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen der Lebensmittel für Kunden als Ausdruck auf dem Aufkleberdrucker möglich ☝️💪

Erstellen automatischer Datenblätter und deren automatische Ablage in der Cloud ☝️💪

Temperaturüberwachung nicht nur auf dem Tablet, sondern auch auf App für Chefs und ggf. auch Mitarbeiter ☝️💪

Rest noch geheim 😉😜, sonst ziehen die anderen Anbieter von HACCP-Apps zu flott nach 🤣🥳

16/07/2026
Es wird ein elend langer Monat ohne freien Tage, da die Auswertungen nun mal nach bestimmten Zeiten erfolgen müssen (z.B...
03/07/2026

Es wird ein elend langer Monat ohne freien Tage, da die Auswertungen nun mal nach bestimmten Zeiten erfolgen müssen (z.B. 24 oder 36 oder manchmal 72 Stunden Bebrütungszeit).
Das ist aber nun mal der Grund, den leider Verbraucher manchmal nicht verstehen, warum ware in den Handel gerät und im Nachhinein erst zurückgerufen wird. Die Analytik braucht manchmal Zeit, aber die Ware muss frischmöglich im Handel sein🤷

Dafür wird man manchmal mit kuriosen Kulturen auf den Medien "belohnt"🫪

19/06/2026

Was geht in den Köpfen der Leute vor, die unter Beiträgen von Handwerksbetrieben fehlende Handschuhe öffentlich bemängeln?😜🤦

Stelle ich mir wie folgt vor, wenn Hygiene-Justus und Handschuh-Dörte ihr Unwissen in die Kommentare rotzen:

Im Mai wurden bei den Stammkunden (und externen Kunden, die nur die LuxQM-App nutzen) die Einhaltung der neuen Grenzwert...
06/06/2026

Im Mai wurden bei den Stammkunden (und externen Kunden, die nur die LuxQM-App nutzen) die Einhaltung der neuen Grenzwerte von Nitrat und Nitrit überprüft.
Die regionalen Metzger gaben ihre Produkte ein, überregionale Metzgereien konnten ihre Produkte per Post zusenden und preisgünstig ihre Produkte auf die Einhaltung der Grenzwerte prüfen lassen.
Kurios dabei war, dass manche tatsächlich bei einigen wenigen Produkten durchgefallen sind. Betroffen waren vor allem Produkte, die mit Gewürzen/Hilfsmitteln behandelt waren, die E251 (Natriumnitrat) und E252 (Kaliumnitrat) beinhalteten.

Als sich jene wiederum bei ihren Gewürzlieferanten beschwerten, dass sie die Grenzwerte nicht einhalten würden, reagierten die Gewürzlieferanten wie gewohnt:
- sie sind nicht schuld an der Grenzwertverletzung
- man könnte ja die Mittel halbe halbe mit Speisesaltz "verdünnen"
- man hätte spezielle Zusatzmittel, um den Abbau im Endprodukt zu fördern

:)

Manche haben sich aber auch gedacht:
"Hmmm...ändern wir doch einfach sofort klammheimlich die Empfehlung der Zugabemenge auf der Verpackung und schon sind wir aus der Verantwortung raus."
Was sie aber vergessen haben: Man müsste auch die Empfehlungen zur Zubereitung ändern. Die Rezepturen, die man den Handwerksbetrieben zur Hand gab. Nicht zu vergessen die Handreichen mit den angegebenen Zugabemengen. Und so weiter und so weiter....

Wäre hier ein Betrieb nicht arg aufmerksam, dann wäre es nicht einmal aufgefallen, dass die Zugabe von einer auf die andere Charge eines Mittels auf ein Drittel reduziert wurde.

Bitte achtet also auf die Zugabemengen von Mitteln, die E251, E252 beinhalten - es sei denn, ihr lasst alles mit üblichem Nitritpökelsalz reifen und lasst den Produkten sehr viel Zeit zum Reifen. In den Fällen gab es keine Probleme.

Überprüft wurden im Mai circa 50 Betriebe mit ihren Produkten aus den Bereichen: Roher Schinken, Konserven mit NPS, Brühwurst mit NPS, Rohwurst mit NPS, Salami etc.

Problem dabei:
Behörden können nun sauber für jeden Verstoß kassieren.
Betriebe tauschen sich nicht untereinander aus, wer was in welcher Höhe nutzt.
Als Externer fehlt es an Möglichkeiten, alle an einen Tisch zu bringen. Ausnahme: Innungen, bei denen man die Ergebnisse vortragen kann. (Spätestens hier bezahlt sich jeder Innungsbeitrag, wenn man sich ehrlich mit Kollegen austauschen kann. !Auch wenn ich die Kritik an den Kosten der Mitgliedschaft nachvollziehen kann!)

Bild:
Wechsel der Zugabeempfehlung vor der Beprobung und nach der Beprobung von rohem Schinken.

Adresse

2, Schaffmill
Grevenmacher
6778

Téléphone

+352621244771

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